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Infos zur Pflegeversicherung

Grundsätze und Ziele:

  • Das Ziel der Pflegeversicherung ist, dem Pflegebedürftigen zu einem möglichst selbständigen und selbstbestimmten Leben zu verhelfen, das der Würde des Menschen entspricht.
  • Die Hilfe darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Ressourcen des Pflegebedürftigen zu fördern und zu erhalten.

Leistungen der Pflegeversicherung:

Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach der Pflegestufe, die sich nach dem Aufwand der Hilfen bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftlicher Versorgung ergibt.


Die Pflegestufen im Überblick:

Pflegestufe 1 – erheblich pflegebedürftig

Ist eine Person, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität bei wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe braucht und mehrmals wöchentlich Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt. Daraus ergibt sich ein zeitlicher Hilfebedarf von 90 Minuten täglich und mehr, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege.


Pflegestufe 2 – schwer pflegebedürftig

Ist eine Person, die bei der Körperpflege etc. mindestens dreimal täglich und zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe braucht und zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Es ergibt sich ein Hilfebedarf von 180 Minuten täglich, davon mindestens 120 Minuten Grundpflege.


Pflegestufe 3 – schwerstpflegebedürftig

Ist eine Person, die bei der Körperpflege etc. täglich rund um die Uhr und regelmäßig auch nachts der Hilfe bedarf und zusätzlich hauswirtschaftliche Hilfe benötigt. Daraus ergibt sich ein zeitlicher Hilfebedarf von 300 Minuten täglich.


Härtefallregelungen

  • mind. 7 Stunden täglich
  • davon 2 Stunden in der Nacht erforderlich

Finanziert wird hier: die ambulante Pflege, die teilstationäre Pflege (Tagespflege) und stationäre Pflege, einschließlich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung wird durch professionelle Pflegekräfte erbracht.
Leistungsentwicklung ab 2012 (in Euro)

Pflegestufe 2012
I 450
II 1.100
III 1.550

Pflegegeld

Die Pflege erfolgt durch Angehörige oder sonstige Personen.
Leistungsentwicklung ab 2012 (in Euro)

Pflegestufe 2012
I 235
II 440
III 700


Beide Leistungsarten sind kombinierbar, wir beraten Sie dazu gerne und unverbindlich.


Die Einstufung in die Pflegeklassen

1. Schritt :

  • der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung auf Einstufung ist bei der Zuständigen Pflegekasse zu stellen
  • der Antrag ist vom Versicherten zu unterschreiben oder vom Bevollmächtigten

2 Schritt:

Bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst sollen alle an der Pflege beteiligten Personen anwesend sein: Versicherte, Patienten, gesetzliche Betreuer, Angehörige/ private Pflegepersonen, ambulante / stationäre Pflegefachkräfte
Der Termin für den Hausbesuch wird schriftlich mitgeteilt, folgende Unterlagen sollten Sie bereit halten:

  • evtl. Berichte von betreuenden Diensten
  • Pflegetagebücher
  • gerichtliche Beschlüsse betr. Betreuung
  • ärztliche Unterlagen
  • aktuelle Medikation
  • Bescheide anderer Sozialleistungsträger